AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der FALKE Direkt GmbH, Stand 09/2026.

1. Geltungsbereich

(1) Für unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen sowie für Zahlungen an uns gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

(3) Wir beliefern grundsätzlich Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher (§ 13 BGB) können im Einzelfall beliefert werden; zwingendes Verbraucherrecht bleibt unberührt. Unsere Waren sind grundsätzlich für den Eigenbedarf des Bestellers bestimmt. Der Einkauf unserer Ware zum Zweck des gewerblichen Weiterverkaufs ist ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung in Textform nicht gestattet.

(4) Unsere Produkte sind grundsätzlich für den gewerblichen und professionellen Einsatz bestimmt.

(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote, Preisangaben sowie Angaben über Vorräte und Liefertermine sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Die Bestellung des Bestellers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung, Auslieferung der Ware oder Beginn der vereinbarten Leistung annehmen.

(3) Aufträge, Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden werden für uns erst mit Bestätigung durch uns verbindlich. Telefonisch, elektronisch oder gegenüber unseren Vertriebsmitarbeitern erteilte Aufträge gelten spätestens mit Versendung oder Aushändigung der Ware bzw. Rechnungsstellung als angenommen.

(4) Angaben in Katalogen, Preislisten, Produktblättern, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen sind Produktbeschreibungen und keine Garantien, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

(5) Handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit die vereinbarte Verwendung der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt wird und die Abweichung für den Besteller zumutbar ist.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie anfallender Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Gefahrgut-, Entsorgungs-, Maut-, Mindermengen-, Metall-, Legierungs-, Teuerungs- und sonstiger auftragsbezogener Zuschläge.

(2) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 21 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung gewährt. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen · Stand 09/2026 · Seite 1

(3) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf unserem Konto maßgeblich.

(4) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir sind insbesondere berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale und einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(5) Befindet sich der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit rechtfertigen, können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig machen und weitere Lieferungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten.

(6) Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

(7) Der Besteller stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation und Rechnungsübermittlung in elektronischer Form erfolgen kann.

4. Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Der Beginn vereinbarter Lieferfristen setzt voraus, dass der Besteller sämtliche zur Ausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbringt.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern die Lieferfrist angemessen. Dies gilt insbesondere bei Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, Energie- oder Rohstoffmangel, erheblichen Transportstörungen, behördlichen Maßnahmen sowie entsprechenden Ereignissen bei unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten.

(4) Dauert ein solches Leistungshindernis länger als sechs Wochen, sind beide Vertragsparteien nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten, soweit ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Besteller zumutbar ist. Teillieferungen können gesondert berechnet werden.

(6) Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Ersatz der hierdurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen zu verlangen.

5. Gefahrübergang – Versand und Verpackung

(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab Lager bzw. Versandstelle von FALKE Direkt oder unmittelbar ab Lager des jeweiligen Lieferanten.

(2) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Besteller über.

(3) Versandart, Transportunternehmen und Verpackung bestimmen wir nach pflichtgemäßem Ermessen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

(4) Für Verpackungen gelten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Eine freiwillige Rücknahme von Verpackungen erfolgt nicht, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht oder im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

6. Warenrücknahme

(1) Mangelfreie und vertragsgemäß gelieferte Ware wird nicht zurückgenommen. Ein vertragliches Rückgabe-, Umtausch-, Widerrufs- oder sonstiges Rücktrittsrecht wegen Nichtgefallens, Fehlbestellung, Überbestellung oder nachträglichen Wegfalls des Bedarfs besteht nicht.

(2) Dies gilt insbesondere auch bei Fehl- oder Doppelbestellungen, falscher Mengenbestimmung, nachträglicher Änderung des Bedarfs, Nichtverwendung der Ware oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Bestellers.

(3) Die Rücksendung mangelfreier Ware ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung in Textform begründet weder einen Anspruch auf Rücknahme noch auf Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises. Wir sind berechtigt, die Annahme solcher Rücksendungen zu verweigern oder die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an diesen zurückzusenden.

(4) Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt ausschließlich im Einzelfall nach unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung in Textform und aus Kulanz. Auch eine wiederholte Rücknahme begründet weder für den betreffenden noch für zukünftige Fälle einen Anspruch auf Rücknahme.

(5) Von einer freiwilligen Rücknahme sind insbesondere ausgeschlossen: Sonderbestellungen und kundenspezifisch beschaffte oder angefertigte Waren, bereits verwendete, geöffnete oder angebrochene Produkte, chemisch-technische Produkte und Gefahrstoffe, Waren mit begrenzter Haltbarkeit sowie Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Lagerungsbedingungen nicht ohne Weiteres wieder in den Verkauf gebracht werden können.

(6) Stimmen wir ausnahmsweise einer Rücknahme zu, muss die Ware unbenutzt, unbeschädigt, vollständig verkaufsfähig und, soweit vorhanden, originalverpackt sein. Wir können eine angemessene Wiedereinlagerungs- und Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 % des Netto-Warenwertes berechnen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung trägt der Besteller, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(7) Gesetzliche Rechte des Bestellers wegen mangelhafter oder nicht vertragsgemäß gelieferter Ware bleiben unberührt.

7. Sachmängel

(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen, soweit § 377 HGB Anwendung findet, voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Anderenfalls gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt.

(2) Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf erkennbare Mängel, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und Transportschäden zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

(3) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Besteller hat uns die zur Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen und die beanstandete Ware auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Besteller unzumutbar, kann der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Mängelansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, übernommener Garantie sowie in Fällen zwingend längerer gesetzlicher Verjährungsfristen.

(6) Keine Mängelansprüche bestehen wegen normaler Abnutzung oder Verschleißes sowie bei Schäden, die insbesondere auf unsachgemäße Verwendung, ungeeignete Lagerung, fehlerhafte Montage, Nichtbeachtung von Produkt-, Sicherheits- oder Anwendungshinweisen oder Verwendung außerhalb des vorgesehenen Einsatzzwecks zurückzuführen sind, soweit wir diese Umstände nicht zu vertreten haben.

8. Anwendung und Produktsicherheit

(1) Chemisch-technische Produkte sind entsprechend Produktbeschreibung, Kennzeichnung, Gebrauchsanweisung und, soweit einschlägig, Sicherheitsdatenblatt sowie den geltenden gesetzlichen Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Lagerungs- und Entsorgungsvorschriften zu verwenden.

(2) Der Besteller ist für die Prüfung verantwortlich, ob das Produkt für seinen konkreten Einsatzzweck, Untergrund, Werkstoff und die vorgesehenen Verarbeitungsbedingungen geeignet ist, soweit eine bestimmte Eignung nicht ausdrücklich als geschuldete Beschaffenheit vereinbart wurde.

(3) Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Betriebsanweisungen, Herstellerangaben sowie Angaben zu Konzentrationen, Einwirkzeiten, Materialverträglichkeit, Lagerbedingungen und persönlicher Schutzausrüstung sind zu beachten.

(4) Unsere technische oder anwendungsbezogene Beratung erfolgt nach bestem Wissen auf Grundlage der uns mitgeteilten Informationen. Sie entbindet den gewerblichen Anwender nicht von der eigenen Prüfung der Eignung für den konkreten Anwendungsfall, soweit wir nicht ausdrücklich eine bestimmte Eignung zugesichert haben.

(5) Werkzeuge sowie Trenn-, Schleif-, Säge-, Bohr- und Diamantprodukte dürfen nur innerhalb der vom Hersteller angegebenen technischen Spezifikationen und Einsatzgrenzen sowie mit geeigneten Maschinen und Schutzvorrichtungen eingesetzt werden.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur Erfüllung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit nach Art und Wert üblich und zumutbar, auf eigene Kosten ausreichend gegen typische Risiken zu versichern.

(3) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern oder zu verarbeiten, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(4) Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Besteller bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung berechtigt. Wir werden die Einziehungsermächtigung nur bei berechtigtem Anlass, insbesondere bei Zahlungsverzug, widerrufen.

(5) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus Verpflichtungen für uns entstehen. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

(6) Bei untrennbarer Verbindung oder Vermischung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Besteller Eigentum oder Miteigentum an der neuen Sache erwirbt, überträgt er uns bereits jetzt Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verbundenen oder vermischten Sachen. Der Besteller verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum unentgeltlich für uns.

(7) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

(8) Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.

10. Kreditprüfung und Datenschutz

(1) Wir verarbeiten die für die Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus unserer jeweils geltenden Datenschutzerklärung.

(2) Soweit wir gegenüber dem Besteller in Vorleistung treten, insbesondere bei Lieferung auf Rechnung oder Einräumung eines Zahlungsziels, können wir im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Bonitätsprüfung durchführen oder durchführen lassen.

(3) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere gemäß § 7 Abs. 3 UWG, erfüllt sind, sind wir berechtigt, die uns im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung mitgeteilte E-Mail-Adresse des Bestellers zur Zusendung von Informationen, Angeboten und Newslettern über eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden; der Besteller kann dieser Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

(4) Soweit hierfür Daten an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt oder von diesen erhoben werden, erfolgt dies nur bei Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Die konkret eingesetzten Auskunfteien und weiteren Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus unseren Datenschutzinformationen.

11. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie, nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für unsere gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die gesetzlichen Beweislastregelungen bleiben unberührt.

12. Gebrauchte Ware, Vorführ- und B-Ware

(1) Bei ausdrücklich als gebraucht gekennzeichneter Ware können Sachmängelrechte im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen oder beschränkt werden, sofern dies bei Vertragsschluss vereinbart wird.

(2) Ein Ausschluss oder eine Beschränkung gilt nicht bei Arglist, einer übernommenen Garantie oder für Schadensersatzansprüche, für die nach Ziffer 11 unbeschränkt gehaftet wird.

(3) Bei Vorführ-, Muster- oder B-Ware stellen dem Besteller vor Vertragsschluss mitgeteilte sowie bei dieser Art von Ware übliche Gebrauchsspuren keinen Sachmangel dar.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, unser Firmensitz.

(3) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bochum Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unberührt.

(3) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Bestellers in Bezug auf den Vertrag, insbesondere Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Minderungsbegehren, sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.